Pflegehilfsmittel – strukturiert & zuverlässig

Als spezialisierter Anbieter stellt die SancuraPlus GmbH die kontinuierliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im häuslichen Umfeld sicher.

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im häuslichen Bereich

Pflegebedürftige mit anerkannter Einstufung haben Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel, die im häuslichen Umfeld eingesetzt werden. Die Versorgung erfolgt monatlich, kostenfrei für Anspruchsberechtigte – abgestimmt auf definierte Produktgruppen.

Was sind Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der häuslichen Pflege?

Pflegehilfsmittel unterstützen pflegebedürftige Personen und deren Angehörige bei der Versorgung im häuslichen Umfeld. Sie sollen die tägliche Pflege erleichtern, Infektionsrisiken minimieren und den Pflegealltag sicherer gestalten.

Anspruchsberechtigt sind Personen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Die Hilfsmittel werden in der Regel monatlich zur Verfügung gestellt. Die Kosten trägt die Pflegekasse im Rahmen einer pauschalen Leistungszusage.

Verlässlichkeit in drei Punkten

Zuverlässige Lieferung

Pflegehilfsmittel werden regelmäßig und bundesweit ausgeliefert – diskret, planbar und zuverlässig im Ablauf.

Strukturierte Abläufe

Alle Prozessschritte – von Antrag bis Belieferung – sind klar definiert, nachvollziehbar und standardisiert.

Abrechnung mit allen Pflegekassen

Die Versorgung erfolgt für Anspruchsberechtigte kostenfrei – mit direkter Abrechnung über alle gesetzlichen Pflegekassen.

Pflege bedeutet Verantwortung – und genau dafür stehen wir.

Als zuverlässiger Versorgungspartner beliefern wir pflegebedürftige Menschen bundesweit mit Pflegehilfsmitteln – diskret, strukturiert und abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Wir versorgen bundesweit

Die Belieferung mit Pflegehilfsmitteln erfolgt deutschlandweit – zuverlässig, ortsunabhängig und regelmäßig. Die Versorgung richtet sich nach festgelegten Versorgungsstandards und erfolgt unabhängig vom Wohnort.

Pflegehilfsmittel im Überblick

Häufig gestellte Fragen

Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der häuslichen Pflege können von Personen mit anerkanntem Pflegegrad beantragt werden, wenn die Pflege in der eigenen Häuslichkeit oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft stattfindet.

Zur Versorgung zählen folgende Hilfsmittel in zum Verbrauch bestimmter Form:

  • Einmalhandschuhe

  • Bettschutzeinlagen (saugend und waschbar)

  • Händedesinfektionsmittel

  • Flächendesinfektionsmittel

  • Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken)

  • Schutzschürzen (Einweg)

Die Auswahl kann je nach Bedarf individuell angepasst werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen einer monatlichen Pauschale in Höhe von bis zu 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Die Versorgung ist für Sie vollständig kostenfrei.

Die Beantragung erfolgt ganz einfach online über uns. Sie füllen das Antragsformular aus – wir kümmern uns um die weitere Abwicklung mit der Pflegekasse. Nach Genehmigung beginnt automatisch die regelmäßige Belieferung mit den ausgewählten Pflegehilfsmitteln.

Die Pflegehilfsmittelversorgung erfolgt bundesweit. Wir beliefern alle Regionen in Deutschland – unabhängig vom Wohnort, auch ländliche Gebiete oder kleinere Orte.